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Beitragsordnung des TV 1846 e.V. Isny

 

I. Grundlage

Die Beitragsordnung regelt die Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen an den Verein. Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 7 und l 3 der Vereinssatzung in der Fassung vom 25.05.2005.

2. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.  Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihr Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich  geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und  seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

 3. Beiträge

Die Höhe des Grundbeitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Abteilungsbeiträge von der Abteilungsversammlung festgesetzt.

Grundbeiträge:

gelten ab l. Januar 2008.

Passivbeitrag
36,00 €
Kinder, Jugendliche unter 21 Jahren
40,00 €
In Ausbildung befindliche Personen,
Wehrpflichtige, Zivildienstleistende
(nur bei Vorlage einer Bescheinigung)
40,00 €
Erwachsene
64,00 €
Familienbeiträge
(1 Erw. und Kinder bis 21 Jahre)
 oder  (3 Kinder und mehr)
80,00 €
Übungsleiter sind beitragsfrei

Abteilungsbeiträge:

Abteilungen erheben zur Deckung ihrer Ausgaben Abteilungsbeiträge.  Die Abteilungsversammlung setzt die Höhe fest, sie können jährlich angepasst werden. Der Abteilungsbeitrag ist zusammen mit dem Grundbeitrag zu zahlen.

 

Badminton

Budo      
Handball
Leicht-
athletik   
Street-
hockey
Tischtennis Triathlon Turnen   
Volleyball
Kinder,Jug., bis 21 Jahren  10,00 €  40,00 €  10,00 €  15,00 €  5,00 €  15,00 €  30,00€  24,00 €  10,00 €
Studenten, Azubis,    40,00 €  20,00 €  15,00 €  5,00 €  15,00 €  30,00 €  24,00 €  10,00 €
Erwachsene  20,00 €  40,00 €  20,00 €  30,00 €  6,00 €  28,00 €  50,00 €  36,00 €  20,00€
Familienbeiträge
(2 Erwachsene u. Kinder)
 30,00 €  100,00 €  40,00 €        80,00 €    40,00 €
Familienbeitrag
(1 Erwachsener u. Kinder)
 25,00 €  70,00 €  30,00 €  35,00 €    36,00 €  70,00  €  48,00 €  30,00 €
  

4. Regelungen

1. Ausnahmen

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt
werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Ebenso kann der Vorstand für Gruppen, die unter bestimmten Voraussetzungen dem Verein angegliedert sind,
einen anderen Beitrag festsetzen.
 

2. Beitragszahlung durch Bankeinzug

Die Abbuchung erfolgt ohne weitere Mitteilung im Februar des jeweiligen Jahres.

3. Beitragszahlung durch Rechnung

Bei Rechnungsstellung wird ein Verwaltungszuschlag von 10,- Euro erhoben. Mitglieder die am
Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis 1. März jeden Jahres.

4. Eintritt während des Kalenderjahres

Bei Vereinseintritt wird der anteilige Jahresbeitrag im Juli bzw. Dezember des jeweiligen Jahres zur Zahlung
fällig.

5. Anschriften- und Kontenänderungen

sind umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen.

6. Kündigung

Der Vereinsaustritt ist zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bei der Geschäftsstelle des TV Isny bis
zum 1.12. schriftlich erklärt werden. Die Abmeldung beim Übungsleiter genügt nicht.
 

7. Sportversicherung

Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des WLSB inbegriffen.
 

8. Sportkurse

für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitag
abgegolten sind. Sie werden vom Vorstand festgesetzt.
 

Die Mitgliedsverwaltung erfolgt durch EDV. Die personengeschützten Daten werden nach dem

Bundesdatenschutz gespeichert

 


 
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